Eine Sanierungskonzeption umfasst im Normalfall folgende Abschnitte:
Allgemeiner Teil:
Beschreibung des Auftragsgegenstandes und –umfangs, generelle Informationen zum Untersuchungsobjekt, vorgefundenen Schädlingen und Schädigungen, Sanierungsmöglichkeiten, gesetzliche Grundlagen, Quellennachweis
Schadensberichte: Beschreibung einer örtlich begrenzten Schädigung mit allgemeiner Situation, vorgefundenen Schädigungen, Hinweisen zur Ursache und Sanierungsvorschlag in konstruktiver und chemischer Hinsicht. Die Nummer des Schadensberichtes findet sich in der Schadenskartierung wieder.
Fotodokumentation: Fotografische Darstellung exemplarischer Schädigungen oder Gesamtsituationen mit numerischen Verweisen zu den Schadensberichten und der Schadenskartierung.
Schadenskartierung: Zeichnerische Eintragung des Holzkonstruktionssystems, vorgefundene Schädigungen und Hinweisen zur Sanierung, eingegrenzt in die Schadensbereiche aus den Schadensberichten. Entweder erfolgen die Eintragungen farbig und handschriftlich in zur Verfügung gestellte Grundrisse, liegen diese nicht vor oder können CAD-Dateien in einlesbaren Formaten (.dxf, .dwg) zugearbeitet werden, ist es ebenso möglich die Schadenskartierung in CAD-Technik zu erstellen. Dies schafft die zusätzliche Möglichkeit komplizierte Knotenpunkte oder Sanierungsvorschläge dreidimensional darzustellen.
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